Indikatoren und Kriterien für “Berner Talent” im Tanz

Berner Talent Karten im Tanz werden in vier unterschiedlichen Stufen gesprochen
Für Randstunden an Regelschule
Während dem Schultag an Regelschulen
An Förderschule Sek 1 - auch ausserkantonal
An Förderschule Sek 2 / Ausbildung - auch ausserkantonal

In allen Kategorien wird erwartet, dass die Kandidat*innen bereits  2-3 Jahre regelmässiges Tanztraining haben bevor sie einen Antrag stellen. Dies je nach Alter und unter Berücksichtigung von anderen wesentlichen Aktivitäten (z.B. Gymnastik, Musikstunden etc.) Diese Informationen werden durch den Werdegang erhoben.

Berner Talent und Dispensation für Randstunden / während dem Schultag an Regelschule Prim /Sek 1 / Sek 2
Es besteht Bedarf für Dispensationen, um die Kontinuität des bestehenden Trainings zu gewährleisten und/oder das Training weiter auszubauen.

Trainingsaufwand
Primarschule
7-9 Jährige                            2-4h    (ohne Audition)
10-12 Jährige                       4-6h    (ohne Audition)

Sek 1 Regelschule
13-15 Jährige                       4-10h  (ohne Audition)

Sek 2 (Regelschule / Ausbildungen)
16+ Jährige                           4-10h  (mit Audition)

Berner Talent Förderschule Sek 1 – auch ausserkantonal

Trainingsaufwand
Sek 1 Talentförderschule, K+S Schule
13-15 Jährige            7.5 – 12h (mit Audition) (10h Mo-Fr SKS Biel)

BT Talentkarte Förderschule Sek 2 - auch ausserkantonal

Trainingsaufwand
Sek 2 Talentförderschule, K+S Schule
16+ Jährige                           10 – 18h (mit Aud) (10h Mo-Fr SKS Biel)

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Kriterien

Material

Künstlerische Kompetenzen

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Audition SKS / TSD
Ausbildungangebot

Studio interne Audition
Show/Wettkampf/Auftritte

Audition Resultat
Bestätigung

Audition Resultat
Resultate/Programm/Flyer

Engagement

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Werdegang
Trainingsplan
Motivationsschreiben

2-3 Jahre Tanztraining
Trainingsaufwand nach Alter
Zielorientierung / Entwicklung

Monitoring

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Jährliche Audition
Tanzstudio / Förderpartner


Empfehlung / Begleitung

Künstlerische Kompetenzen
Jährliche Abklärung der künstlerischen Kompetenzen durch die Audition von SKS / TSD / Eignungstest Musical Factory mit einer Jury von externen Expert*innen.
Ab 12 Jahren / Übertritt in die 7. Klasse ist die Teilnahme an einer der Auditions erforderlich für Berner Talent und ein Hauptindikator für die Beurteilung. Eine Talentabklärung ist bei TSD bereits ab 10 Jahren möglich – wenn es z.B. um einen kantonalen Schulübertritt geht (Ballett Grundstudium und Ausbildung).

Und/Oder Aufnahme / Prüfungen Grundstudium (Sek 1) Tanz EFZ Ausbildungen (Sek 2)

Studio interne Auditions und Beurteilungen sind bis 12 Jahre Hauptindikator, ab 12 Jahren sind sie unterstützende Faktoren.

Auftritte in Projekten und/oder Wettkämpfen werden je nach Format gewichtet: Produktion unter professioneller Leitung, mit/ohne öffentliche Förderung, Community Projekte, Studioaufführung etc..

Einzureichendes Material sind hier die Audition Resultate, bestandene Aufnahmeprüfungen, Bestätigung von Teilnahme in Förderprogrammen, Wettkampfgruppen und die entsprechenden Resultate, Programme für Auftritte und Vorstellungen. Wichtig ist, dass die Kandidatin, der Kandidat namentlich erwähnt werden in der Bestätigung.

Engagement
Erwartet werden:  2-3 Jahre regelmässiges Tanztraining. Dies je nach Alter und unter Berücksichtigung von anderen wesentlichen Aktivitäten (z.B. Gymnastik, Musikstunden etc.) Diese Informationen werden durch den Werdegang erhoben.

Trainingsaufwand durch geführte Trainings mit unterschiedlichen Ansprüchen je nach Altersgruppe siehe oben.

Zusätzlich dazukommen können: individuelles Training/Üben, Probearbeit für Projekte und Wettkämpfe, wie auch unregelmässige Intensiv-Trainingswochen zum Beispiel während den Ferien oder weitere musische und/oder sportliche Aktivitäten. Im Trainingsplan dokumentieren die Kandidat*innen ihren bestehenden Trainingsplan und – können diesen mit Kommentaren für das Folgejahr erläutern.

Im Motivationsschreiben erläutert die Kandidatin / der Kandidat die Zielorientierung und nimmt Stellung zu künstlerischen Interessen und Entwicklung.

Monitoring
Das Monitoring wird durch den jährlichen Prozess gewährleistet. In den wiederholten Anträgen können existierenden Dokumente wie Werdegang, Trainingsplan und Motivationsschreiben revidiert und erweitert werden. (Der Aufwand sollte also geringer werden).

Teil des Monitoring ist auch die Bestätigung der Angaben durch Tanzstudios und Unterrichtende (hier müssten sich die Kandidatinnen auf ein Hauptstudio festlegen). Diese Tanzstudios und Unterrichtende werden aufgefordert eine entsprechende Empfehlung abzugeben und begleiten die Jugendlichen während dem Unterrichtsjahr. Sie sind auch Ansprechpartner*innen für Rückfragen für das Gremium Tanz.